Unverschuldet in Not geratene Hauseigentümer können sich an die Stiftung wenden. Die Organe der Stiftung prüfen zunächst, ob die Unterstützung bei einem an die Stiftung herangetragenen Fall mit den Stiftungszwecken im Einklang stehen würde. Wird dies bejaht, entscheidet die Stiftung über Art und Umfang der Unterstützung.